Elternmitwirkung

Grundsätzliches über die Elternmitwirkung

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Artikel 10, Absatz 2) verankert. Wie schulische Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG)und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).

Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler sollen in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitwirken und dadurch die Eigenverantwortung in der Schule fördern. Zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gehören der offene Austausch von Meinungen und Informationen, der Respekt vor der Meinung anderer und der Wille zum Konsens. Nur so kann die Schulmitwirkung die Gestaltungskraft erlangen, die der Gesetzgeber beabsichtigt hat.

Alle Eltern haben das Recht, von den Lehrerinnen und Lehrern über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten ihrer Kinder unterrichtet zu werden. Sie können nach Absprache mit der Lehrkraft am Unterricht des eigenen Kindes teilnehmen.

Auch die Mitarbeit in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen ist möglich, wenn die Klassenpflegschaft und die Schulleitung zustimmen. In Frage kommen Projekte, Lesestunden, AGs, sowie die Mitarbeit bei Schulveranstaltungen und bei Ganztagsangeboten außerhalb des Unterrichts.

Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Die Schulmitwirkung kann besser wahrgenommen werden, wenn alle Mitglieder in den Mitwirkungsgremien, besonders aber die Mitglieder der Schulkonferenz, die wesentlichen Bestimmungen des Schulgesetzes kennen.

August 2021
Schulmitwirkung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 248.6 KB
Klassenpflegschaft.pdf
Adobe Acrobat Dokument 131.1 KB
Schulpflegschaft.pdf
Adobe Acrobat Dokument 119.3 KB
Schulkonferenz.pdf
Adobe Acrobat Dokument 134.5 KB

Klassenpflegschaft 2024/2024

Die Klassenpflegschaften sind in diesem Schuljahr wie folgt vertreten:

Klasse   Vorsitz        Stellvertreter
1a   J.Sander    F.Elsner
1b    L.Jedrzejewski    K.Kruza
2a    V.Fischer    K.Bertram
2b    M.Meier    T.Schmidt
3a    N.Fahnenstiel   L.Fahnenstiel
3b    E.Kaptur    I.Kembel
4a   J.Dick    N.Vogt
4b    D.Göckede    N.Matis

Schulkonferenz 2024/2025

Die Schulkonferenz setzt sich in diesem Schuljahr aus 6 Eltern, 6 Lehrern und der Schulleitung wie folgt zusammen:

Lehrer Eltern
Frau Hesse (Schulleitung) Frau Kaptur (1. Vorsitzende*r)
Frau Buckow Frau Jedrzejewski (Stellvertreter*in)
Frau Groene Frau Matis (Stellvertreter*in)
Frau Obermeier Frau Bertram (Stellvertreter*in)
Frau Schäfer Frau Fahnenstiel
Frau Schwarzer Frau Fischer
Frau Skowronski  
   
Vertretung:  
Frau Hortig (stellv. Schulleitung)  

13.12.24Gottesdienst (alle Klassen)

 

18.12.24

Jekitskonzert 15 Uhr

 

21.12. - 06.01.25

Weihnachtsferien

 

 

Kontakt

H.-Chr. Andersen Schule

St.-Hedwig-Str. 44

59557 Lippstadt

 

Tel.: 02941/21564

Fax: 02941/21614

 

E-Mail:

andersen-schule@t-online.de

 

Datenschutz